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Sollten Sie die beglaubigte Übersetzung eines Dokumentes benötigen, erfolgt dies in 3 Schritten. Zunächst senden Sie uns einfach Ihr Dokument oder Urkunde als Scan oder gutes Foto zur Textanalyse. Daraufhin erhalten Sie von uns eine schriftliche Offerte – meisten binnen 60 Minuten. Nach der Auftragsvergabe und dem Abschluss der Übersetzungsarbeit erhalten Sie Ihre Dokumente zunächst per E-Mail als PDF zugesendet und nachfolgend im Original per Post, inklusive Beglaubigungsstempel durch den FÜD (einfache Beglaubigung) oder durch einen Notar (notarielle Beglaubigung).
Die Kosten einer Übersetzung variieren je nach Umfang, Ausgangs- und Zielsprache, Liefertermin und Fachgebiet. Aus diesem Grund müssen Ihre Dokumente vor Auftragsvergabe einer Textanalyse unterzogen werden. Einen Überblick über unsere Konditionen finden Sie in unserer Preisliste.
In der Schweiz werden beglaubigte Übersetzungen zumeist nach dem deutschen Modell, dem Zeilenpreis berechnet (siehe auch Frage 3). Die zu ermittelnden Kosten sind wie unbeglaubigte Fachübersetzungen vom Schwierigkeitsgrad, Umfang, der Sprachkombination und der Lieferzeit abhängig. Beispiel: Für eine beglaubigte Übersetzung Englisch-Deutsch können Sie mit einem Zeilenpreis ab 1,50 CHF zuzüglich Beglaubigungsgebühr rechnen.
Die Kosten einer beglaubigten Übersetzung ergeben sich aus der Berechnung von Normzeilen. Der Umfang einer Normzeile beträgt, je nach Auslegung, 50 bis 55 Anschläge inklusive Leerzeichen. Die Berechnung der Zeilenzahl funktioniert wie folgt: Text markieren, Klick auf "Wörter zählen", Gesamtanzahl der Zeichen mit Leerzeichen ablesen und diese dann durch 50 teilen. Als Ergebnis hat man die Anzahl der Normzeilen. Hinweis: der sich hieraus ergebende Preis kann von unserer Offerte dennoch abweichen, da wir für kleinere Beglaubigungen einen Mindestauftragswert berechnen.
Die Einsendung der Originale liegt in der Regel im Entscheidungsbereich der anfordernden Behörde. Von unserer Seite reicht es aus, wenn Sie uns die Scans der betreffenden Dokumente sowie eine Echtheitsversicherung zukommen lassen. Die Kopie der Originale und die Übersetzung werden anschliessend zusammenheftet und gemeinsam beglaubigt. Hierzu liefern wir Ihnen einen entsprechenden Vordruck, den wir Ihnen vor dem Postversand per E-Mail zukommen lassen. Dieses Vorgehen deckt etwa 95% der Fälle ab.
Der unkomplizierteste Weg ist der Versand per Post. Neben unseren zentralen Übersetzungsbüros in Zürich, Basel, Bern oder St. Gallen verfügt unsere Übersetzungsagentur über zahlreiche weitere Anlaufpunkte für Ihre Übersetzungen, so auch in Luzern, Genf Winterthur oder Fribourg. Meist ist die Einreichung der Originale jedoch nicht nicht nötig, da im Regelfall ein gescanntes Dokument ausreicht.
Unter einer beglaubigten Übersetzung versteht man die schriftliche Übersetzung durch einen spezifisch zertifizierten Übersetzer, welcher deren Richtigkeit und Vollständigkeit mit seiner Unterschrift beglaubigt. Je nach Landesrecht wird zudem ein entsprechender Stempel oder ein Siegel hinzugefügt. Im englischsprachigen Raum, also beispielsweise in den USA oder Grossbritannien, gibt es die Rolle eines gerichtlich zertifizierten Übersetzers nicht. Hier reicht eine Mitgliedschaft des Übersetzers im offiziellen Übersetzerverband des Landes aus. Beglaubigte Übersetzungen werden meist für Bewerbungsprozesse, die Eheschliessung oder einen internationalen Wohnortwechsel zur Einreichung bei Behörden, Gerichten oder Bildungseinrichtungen benötigt.
Bei der Haager Apostille handelt es sich um eine Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen UrkundeEine solche Apostille wird von jedem lokalen Land- oder Amtsgericht ausgestellt. Falls Sie aufgefordert wurden, Ihren Dokumenten eine Haager Apostille beizufügen, müssen Sie diese zwingend vor der Übersetzung Ihrer Dokumente einholen. Unsere Zertifizierten Übersetzer werden den Appendix in Form eines Stempels mitübersetzen und beglaubigten. Diese Beglaubigung wiederum bescheinigt nur die Echtheit und Vollständigkeit der angefertigten Übersetzung.
Die Kosten für eine Apostille betragen in der Regel zwischen 50 und 70 CHF, zuzüglich der Beglaubigungskosten des FÜD. Zur Erinnerung: Eine solche Apostille muss, falls diese denn zusätzlich verlangt wird, den Dokumenten zwingend vor der beglaubigten Übersetzung beigefügt werden, da sie die Echtheit der Dokumente belegt. Die offizielle Übersetzung mit Beglaubigungsstempel bestätigt dann die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzungen selbst.
Falls vorhanden, sehr gern! Dank unserer jahrzehntelangen Arbeit, verfügen wir über eine grosse Terminologiedatenbank. Um Ergebnisse von höchster Qualität zu erzielen, benötigen wir für sehr spezifische Fachtexte dennoch alle nur möglichen Zusatzinformationen, Vergleichstexte oder bereits vorliegende Translation Memories, die zur gewünschten Begriffsbestimmung und -verwendung beitragen könnten.
Nein. Soll der Text in der Zielsprache aber in einem bestimmten Stil verfasst sein, der dem Ausgangstext offensichtlich nicht entspricht, empfehlen wir der Übersetzung ein Fachlektorat voranzustellen. Nach der Überarbeitung des Ausgangstextes können wir dann das Schriftstück übersetzen. Alternativ können Sie aber auch eine Transkreation des Textes buchen – in vielen Fällen die etwas günstigere Variante. Hierbei wird die Aussage des Originaltextes erfasst und für ein bestimmtes Zielpublikum komplett neu geschrieben.